Elterninformation zur Notversorgung in Kindertagesstätten während der Schließung um die Ausbreitung des Corona-Virus zu erschweren.

 

Liebe Eltern,


wir wissen, dass Sie in dieser Zeit besondere Herausforderungen meistern müssen und schätzen Ihre Bemühungen, Ihre Kinder privat zu betreuen.

Gemäß Verordnungen der Landesregierung sind die Kindertageseinrichtungen bis auf Weiteres geschlossen, mit dem Ziel eine deutliche Reduzierung von Sozialkontakten und damit eine Minimierung von Übertragungsmöglichkeiten des Corona-Virus zu erreichen.

Eine Betreuung soll nur erfolgen, sofern keine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder flexible Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung möglich ist. Bei Homeoffice, Urlaub, Kurzarbeit, Krankheit bzw. Freistellung eines Sorgeberechtigten besteht kein Anspruch auf Notbetreuung.

Die Betreuung erfolgt für gesunde Kinder, wenn ein Erziehungsberechtigter, im Fall eines oder einer allein Erziehungsberechtigten (Mütter oder Väter, die nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben) zu Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens gehört.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder ist durch die Bescheinigung des Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzten zur Unabkömmlichkeit beider Sorgeberechtigter oder Lebenspartner bzw. bei Selbstständigen durch schriftliche Eigenauskunft zeitnah in der Kindertageseinrichtung vorzulegen. Das entsprechende Formular ist hier für Sie bereit gestellt.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Gebhardt unter

034921-71103
gebhardt@stadt-kemberg.de
034921-712529

gern zur Verfügung.

Da wir als Träger Vorgaben zu Abstands- und Hygieneregeln seitens des zuständigen Ministeriums in den Kitas umzusetzen haben, bitten wir Sie die Bescheinigungen vorab per Mail oder Fax an Frau Gebhardt zu senden.

Nach Prüfung der Bescheinigungen erhalten Sie eine Rückmeldung unsererseits, ab wann und wo eine Notbetreuung erfolgen kann.

Wir bitten um Verständnis, dass die Organisation der Notbetreuung einen gewissen Vorlauf benötigt, um die Kinder und Erzieher*innen in der Notbetreuung zu schützen.

Diese Ausnahmen kommen nicht in Betracht im Fall, dass Ihre Einrichtung aufgrund positiv auf den Erreger „Corona SARS-CoV-2 getesteter Beschäftigte oder betreute Kinder geschlossen werden muss.

Denken Sie bitte daran: Alle Maßnahmen sind im Sinne der Gesundheit, sowohl die Ihres Kindes, Ihrer eigenen als auch Ihrer Mitmenschen. Wir sind derzeit mehr als sonst verantwortlich für einander.

Bleiben Sie gesund!