Die Stadt Kemberg bietet die Immobilie in Dorna Flur 1, Flurstück 182 - Dornaer Dorfstraße 37 - mit einer Grundstücksfläche von 320 m² zur sofortigen Veräußerung an.
Das Grundstück ist mit einem freistehenden Zweifamilienwohnhaus bebaut. Im Haus befinden sich zwei Wohnungen. Die Wohnung im Obergeschoss ist vermietet. Der Mietvertrag ist vom Erwerber zu übernehmen.
Das Bauwerk wurde um 1900 in zweigeschossiger Bauweise errichtet und ist teilunterkellert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. 1992 erfolgten Modernisierungsmaßnahmen. Es besteht Unterhaltungs- und Sanierungsbedarf.
Die Heizung wird mittels elektrischer Nachspeicherheizung betrieben. Im Obergeschoss wird ein Raum mit einem Kachelofen beheizt. Die Warmwasserversorgung erfolgt überwiegend mit Durchlauferhitzer. Die abwassertechnische Entsorgung erfolgt mittels biologischer Kleinkläranlage. Diese befindet sich auf dem vorgelagerten städtischen Grundstück.
In Abteilung II des Grundbuches sind Geh-, Fahrt- sowie Leitungsrechte zur Erreichbarkeit und Versorgung der dahinter gelegenen Wohngrundstücke eingetragen, welche zu übernehmen sind.
Abteilung III des Grundbuches ist lastenfrei. Baulasten sind nicht eingetragen. Denkmalschutz besteht für das Objekt ebenfalls nicht.
Das Verkaufsobjekt befindet sich innerhalb der Ortslage von Dorna. Die Entfernung zum Stadtzentrum Kemberg beträgt ca. 10 km. Die nächstgelegene größere Stadt ist Lutherstadt Wittenberg, ca. 12 km entfernt.
Ein Verkauf des Grundstückes erfolgt wie es steht und liegt.
Unter vorheriger Terminvereinbarung, 0151 292 708 80, ist eine Besichtigung möglich. Die Besichtigung wird von der Wohnungsverwaltung, Kluge Baugesellschaft mbH & Co. KG durchgeführt.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in Form eines Bieterverfahrens. Die Auswertung der eingereichten Angebote richtet sich
nach dem Höchstgebot
Das Mindestgebot beträgt 57.000,00 € zzgl. der mit dem Kauf verbundenen Nebenkosten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verkauf. Die Stadt Kemberg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Ein Verkauf ist grundsätzlich erst nach erfolgtem Stadtratsbeschluss möglich.
Interessenten werden gebeten, ihr Angebot mit allen Kontaktdaten schriftlich, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Ausschreibung – WH, OT Dorna" bis zum 30.01.2026, 10:00 Uhr in der Stadtverwaltung Kemberg, Burgstraße 5, 06901 Kemberg abzugeben oder per Post oder per Mail an info@stadt-kemberg.de zuzuleiten.
Stadt Kemberg
Seelig
Der Bürgermeister
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein stark sanierungsbedürftiges Wohngrundstück.
Grundstück Gemarkung Wartenburg, Flur 8, Flurstück 41 (insg. ca 249m²)
Land Sachsen-Anhalt, Blücherstraße 8, 06901 Kemberg OT Wartenburg
Energieausweis entfällt
Kemberg OT Wartenburg im südlichen Bereich des Bundeslandes Sachsen-Anhalt im Landkreis Wittenberg.
Das Verkaufsobjekt befindet sich ca. 17km südöstlich der Kreisstadt Lutherstadt Wittenberg.
Weitere Einzelheiten - siehe Exposé.
Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA).
Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Das Grundstück wird übernommen, wie es steht und liegt - inclusive allen Inventars sowie sonstiger beweglicher Gegenstände (Mobiliar / Einrichtungsgegenstände / Hausrat / Werkzeuge / Baumaterialien / Unrat / Müll / Schuttablagerungen etc.). Der Verkäufer steht jedoch nicht dafür ein, dass die in der Fotodokumentation zum Exposé ersichtlichen beweglichen Gegenstände zum Besitzübergang in dieser Form noch vorhanden sind.
Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.
Ein Gebot zum Erwerb des ausgeschriebenen Objektes hat durch Einreichung des Erwerbsantrages zu erfolgen.
Der Erwerbsantrag ist
Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist der grundsätzlich der ausgefüllte und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung@lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „Ausschreibung 517-359-4 Wartenburg / ID 11436“, zu übersenden.
Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!
Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages in einem Notariat in Halle (Saale).
Es besteht ein Mindestgebot in Höhe von 6.000,00 € (Gebote, die unter der ausgewiesenen Mindestgebotshöhe liegen, sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig).
Weitere Einzelheiten – siehe Exposee!