Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt.
Wohngeld gibt es als
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Wohngeldgesetz (WoGG), dem Sozialgesetz- buch (SGB), der Wohngeldverordnung (WoGV), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV) und sonstigen Vorschriften.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von 3 Faktoren ab:
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadt Kemberg. Die Anträge werden lediglich ausgegeben und entgegen genommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine rechtsverbindliche Beratung nicht mgölich ist. Insofern Sie Fragen oder Zweifel haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle der Landkreisverwaltung selbstverständlich gern zur Verfügung.
Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Formulare sind hier für Sie bereit gestellt.
Stadt Kemberg
Sekretariat
Burgstraße 5
06901 Kemberg