Allgemeine Informationen

Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt.

Arten von Wohngeld

Wohngeld gibt es als

  • Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Rechtsanspruch

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Wohngeldgesetz (WoGG), dem Sozialgesetz- buch (SGB), der Wohngeldverordnung (WoGV), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV) und sonstigen Vorschriften.

Voraussetzungen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von 3 Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Ein Antrag muss sein!

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadt Kemberg. Die Anträge werden lediglich ausgegeben und entgegen genommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine rechtsverbindliche Beratung nicht mgölich ist. Insofern Sie Fragen oder Zweifel haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle der Landkreisverwaltung selbstverständlich gern zur Verfügung.

Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Formulare sind hier für Sie bereit gestellt. 

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Sekretariat
Burgstraße 5
06901 Kemberg