Hauptamt - Einwohnermeldeamt

Personalausweis

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Auch Kinder und Jugendliche unter 16 können schon einen Ausweis besitzen.

Was kostet der Personalausweis?

Für alle Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig), für Personen unter 24 Jahren
22,80 Euro (6 Jahre gültig).

Was ist bei der Beantragung vorzulegen?

  • ein gültiges Identitätsdokument (wenn vorhanden)
  • biometrisches aktuelles Passbild
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. Negativbescheinigung (bei Personen unter 16 Jahre)

Das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich!

Online-Ausweisfunktion

Der neue Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion sind hier für Sie bereit gestellt.

Was ist bei der Abholung zu beachten?

Jeder Antragsteller ab 16 Jahre erhält, aufgrund der oben genannten Online-Ausweisfunktion, einen PIN-Brief, sobald der Ausweis abholbereit im Meldeamt vorliegt.

Bei der Abholung des neuen Personalausweises ist das vorherige Personaldokument (Ausweis, Reisepass, vorläufiges Dokument) mitzubringen.

Falls der Ausweis nicht selbst abgeholt werden kann, stellen wir unter unseren Formularen eine Vollmacht zur Abholung zur Verfügung.

Bitte beachten!

Der Personalausweis kann nur von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, wenn der Pin-Brief angekommen ist. Ist dieser unglücklicherweise nicht zugesandt wurden, darf das Dokument nur vom Ausweisinhaber selbst entgegen genommen werden.

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Hauptamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg

Formulare

Vollmacht zur Abholung des Personalausweis

Vollmachtserklärung zur Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder