Hauptamt - Einwohnermeldeamt

Lohnsteuerkarte

Seit dem Jahr 2010 wurden Lohnsteuerkarten durch ein elektronisches Verfahren ersetzt, wodurch ein fortwährender Versand der Lohnsteuerkarten nicht mehr erforderlich ist. Für sämtliche Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale, ist seitdem für das Einzugsgebiet der Stadt Kemberg das Finanzamt Wittenberg zuständig.

Bei einer Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt benötigen Sie in den meisten Fällen Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Anspechpartner

Stadt Kemberg
Meldeamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg