Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- und anderen offenen Feuern einschließlich Flämmen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen für offene Feuer jeglicher Art erhalten Sie bei Ihrem Ordnungsamt.
Stadt Kemberg
Ordnungsamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg