Hauptamt - Kindertagesstätten

Liebe Eltern!

Unsere kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Kemberg sind Orte des gemeinsamen Spielens, Lernens, Begreifens und des Zusammenlebens in einem für die Kinder überschaubaren Umfeld, in dem sich Kinder wohlfühlen und erleben können. Alle Kindertageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Familien in ihrer täglichen Bildungs- und Erziehungsarbeit. In allen Einrichtungen orientiert sich die grundlegende pädagogische Arbeit am Bildungsprogramm "Bildung elementar- Bildung von Anfang an" des Landes Sachsen- Anhalts.

Bereits vor der Aufnahme eines Kindes in einer dieser Einrichtungen möchten wir Ihnen hiermit einige Antworten auf wichtige Fragen geben:

Grundlagen für die Kinderbetreuung in allen kommunalen Kindertagesseinrichtungen der Stadt Kemberg sind:

  • Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Kemberg
  • Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Kemberg

Wie kann ich eine Einrichtung für mein Kind auswählen?

Unsere Kindertageseinrichtungen finden Sie bereits auf der Homepage unserer Stadt mit Adresse und Telefonnummer sowie einer kurzen Darstellung der Einrichtung. Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Dazu bitten wir Sie in der Einrichtung anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Die Leiterin der jeweiligen Kindereinrichtung führt Sie gern durch die Räumlichkeiten und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung.

Wann und wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes mit Wohnsitz in der Stadt Kemberg erfolgen. Der Antrag auf einen Platz in einer kommunalen Kindertageseinrichtung der Stadt Kemberg muss spätestens 3 Monate vor der Aufnahme des Kindes in der Stadtverwaltung vorliegen. Die Anmeldung ist nur zum 1.des Monats möglich. In Ausnahmefällen ist bei sich kurzfristig ergebener Notwendigkeit einer Betreuung eine sofortige Aufnahme möglich. Hierüber entscheidet der Träger im Einzelfall. Alle notwendigen Formulare erhalten Sie von der Leiterin der von Ihnen ausgewählten Einrichtung oder stehen als PDF-Dateien zum Download auf der Homepage der Stadt Kemberg zur Verfügung.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erfolgt die Überprüfung der Platzkapazitäten der gewählten Kindereinrichtung. Sollte die Aufnahme des Kindes in der Wunscheinrichtung nicht möglich sein, wird Ihnen rechtzeitig eine Ausweicheinrichtung angeboten oder das Kind auf eine Warteliste gesetzt.

Welche Unterlagen und Nachweise müssen vor der Aufnahme eingereicht werden?

Wir bitten Sie die folgenden Unterlagen spätestens 1 Woche vor der Eingewöhnung im Sozialamt der Stadt Kemberg abzugeben:

  • Betreuungsvertrag
  • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (diese darf nicht älter als 14 Tage sein)Nachweis der Durchführung der für das jeweilige Alter vorgesehenen Kinderuntersuchung
  • Nachweis des Masernschutzes

Mit den Sorgeberechtigten wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Darüber hinaus wird den Sorgeberechtigten ein Gebührenbescheid erstellt, in dem der monatlich zu zahlende Elternbeitrag laut Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Kemberg ausgewiesen ist.

Welche Änderungen müssen wie gemeldet werden?

- Änderungen der Wohnanschrift, des Familiennamens, des Sorgerechts ect.

Formular: Mitteilung über Änderung in den persönlichen Verhältnissen

- Änderung der Betreuungszeit aufgrund von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbstätigkeit/ Ausbildung/ Fortbildung

Formular: Änderung zum bestehenden Betreuungsvertrag

Wie erfolgt die Ferienbetreuung im Hort?

In den Ferien erfolgt die Betreuung gemäß der verbindlichen Anmeldung für die Ferienbetreuung während der jeweiligen Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung. Der Antrag ist verbindlich und ist 4 Wochen vor Ferienbeginn bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung vorzulegen. Die Rechnungslegung für die Ferienbetreuung erfolgt nach den jeweiligen Ferien durch die Stadt Kemberg. Formular: Antrag auf Ferienhortbetreuung in einer kommunalen Kindertageseinrichtung der Stadt Kemberg

Öffnungszeiten und Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen

Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen von Montag bis Freitag sind in der Hausordnung der jeweiligen Einrichtung festgelegt und ab 01.01.2013 neu geregelt. Dazu finden Sie in der Einrichtung einen gesonderten Aushang. An gesetzlichen Feiertagen, an Brückentagen und im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr sind die Kindertageseinrichtungen in der Regel geschlossen. In den Ferien können Kindertageseinrichtungen des Trägers für den Zeitraum von bis zu drei Wochen im Kalenderjahr geschlossen werden. Die Schließzeiten werden in der Regel bis zum 01.10. des Vorjahres unter Beteiligung des jeweiligen Kuratoriums vom Träger festgelegt und bekannt gegeben. Sollte eine Betreuung Ihres Kindes während dieser Zeit aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit notwendig sein, besteht die Möglichkeit der Betreuung Ihres Kindes in einer anderen kommunalen Kindertageseinrichtung der Stadt Kemberg. Dazu reichen Sie bitte einen Antrag mit entsprechendem Nachweis Ihres Arbeitgebers ein. Alle weiteren Formalitäten dazu erfahren sie in der Kindertageseinrichtung. Formular: Bescheinigung des Arbeitgebers bezüglich der Schließzeit

Wie kündige ich den Betreuungsvertrag?

Der Betreuungsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Formular: Kündigung des Betreuungsplatzes in einer kommunalen Kindertages- einrichtung der Stadt Kemberg Sie haben einerseits die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare auszudrucken, ausgefüllt und unterschrieben der Leiterin der Einrichtung mit allen Nachweisen abzugeben. Andererseits erhalten Sie die Formulare direkt von der Leiterin und reichen diese mit den Nachweisen ausgefüllt wieder zurück. Von der Leiterin gegengezeichnete Unterlagen können Sie selbstverständlich auch persönlich im Sozialamt der Stadt Kemberg abgegeben.

Welche Zahlungsmodalitäten sind zu beachten?

Der laut Gebührenbescheid festgelegte Elternbeitrag ist bis zum 10. des Monats fällig und ist bargeldlos per Einzugsermächtigung, Dauerauftrag oder Überweisung zu zahlen.

Wo kann man Unterstützung bzw. eine Übernahme der Elternbeiträge beantragen?

Erwerbstätige Eltern können Kinderbetreuungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Wenn Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie einen Antrag auf Ermäßigung bzw. die Übernahme der Elternbeiträge beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Wittenberg) stellen. Bereits vor der Aufnahme Ihres Kindes sollten Sie sich an das Jugendamt wenden und Ihren Anspruch prüfen lassen.

Landkreis Wittenberg
FD Jugend und Bildung
Breitscheidstraße 3 - 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
jugendamt@landkreis-wittenberg.de
03491 806-2200 oder 2201

Sprechzeiten der Fachdienste:

  • Di:  08:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr
  • Do: 08:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr

Was erwartet mein Kind an den ersten Tagen?

Die Eingewöhnungszeit umfasst in der Regel 2 Wochen ab Aufnahme in der Kindertagesstätte zum Monatsersten. Bereits beim Aufnahmegespräch wird die individuelle Eingewöhnung Ihres Kindes besprochen. Diese sollte an den ersten Tagen nur kurze Zeitabschnitte umfassen, um dem Kind die Möglichkeit zu geben, gemeinsam mit Ihnen die neue Welt der Kita zu entdecken. Eine langsame Steigerung der Aufenthaltsdauer und die schrittweise Abwesenheit Ihrerseits gibt Ihrem Kind und der Erzieherin die Chance einen engen und vertrauensvollen Kontakt aufzubauen. Über Details der Betreuung geben die Leiterinnen unserer Kindertageseinrichtung gern Auskunft.

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Sozialamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg

sozialamt@stadt-kemberg.de