Ehrung von Altersjubilaren

Allgemeine Informationen

Zu welchen Altersjubiläen erfolgt die besondere Ehrung durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt?

  • zum 100. Geburtstag
  • zum 101. und jedem folgenden Geburtstag

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Ehrung?

  • Die Daten der Jubilare werden automatisch aus dem Melderegister der Stadt Kemberg übermittelt.
  • Die Jubilare müssen Einwohner der Ortschaften der Stadt Kemberg sein.

Wie erfolgt die Ehrung?

  • Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Altersjubilare mit dem 65. Geburtstag für die Bürger, die keinen Widerspruch der Datenübermittlung über Altersjubiläen im Einwohnermeldeamt der Stadt Kemberg erklärt haben.
  • Die Veröffentlichung erfolgt im Kemberger Stadt-Land-Boten für Frauen und Männer ab 65. Geburtstag, dann aller 5 Jahre, ab 80. Geburtstag jährlich.
  • Die Glückwünsche in der Mitteldeutschen Zeitung erfolgen ab 65. Geburtstag jährlich.

Die Beglückwünschung und Überreichung einer Ehrenurkunde und Ehrengabe zum 100. Geburtstag sowie einer Ehrenurkunde zum 101. und jedem folgenden Geburtstag erfolgt durch den/die Ortsbürgermeister/in der jeweiligen Ortschaften.

Anspechpartner

Stadt Kemberg
Hauptamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg