Schriftlicher Antrag unter Nutzung des hierfür vorgegebenen Antragsformulars - auch erhältlich bei der Stadt Kemberg.
Nach erfolgter Antragsbearbeitung werden eine Kopie des Zuwendungsbescheides und die für die weitere Veranlassung der Ehrenpatenschaft relevanten Daten der Staatskanzlei zugeleitet.
Stadt Kemberg
Hauptamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg