Wer kann die Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen?
Schriftlicher Antrag unter Nutzung des hierfür vorgegebenen Antragsformulars - ebenso erhältlich bei der Stadt Kemberg.
Als Nachweis ist die Geburtsurkunde des siebenten Kindes vorzulegen sowie eine Meldebescheinigung über die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
Übergabe einer Urkunde über die Ehrenpatenschaft sowie eines Patengeschenks des Bundespräsidenten an das Patenkind. Überreicht wird dies durch den/die Bürgermeister/in bzw. Ortsbürgermeister/in.
Stadt Kemberg
Hauptamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg