Will ein Deutscher im Ausland heiraten und benötigt er dazu ein Ehefähigkeitszeugnis, so muss er dies bei dem Standesbeamten seines Wohnsitzes beantragen.
Eine persönliche Beratung bei dem zuständigen Standesbeamten über die beizubringenden Urkunden und Bescheinigungen ist vor Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses empfehlenswert.
Damit fallen erfahrungsgemäß unnötige Behördengänge weg und die Bearbeitungsdauer zur Prüfung der Ehefähigkeit wird erheblich reduziert.
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGOLSA)
50 €
und unter Beachtung ausländischen Rechts 100 €
Stadt Kemberg
Standesamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg