Hauptamt - Einwohnermeldeamt

Dokumentenverlust 

Der Verlust eines Dokumentes ist unverzüglich der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde anzuzeigen.

Es wird eine Verlustanzeige erstellt.

Es ist ratsam, den Verlust bei der Polizei zu melden (auf jeden Fall bei einer Diebstahlshandlung), um einer eventuell missbräuchlichen Benutzung durch andere Personen entgegenzutreten.

Beim Verlust eines Personalausweises kann sofort ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Damit genügt man der Ausweispflicht nach dem Personalausweisgesetz für die Zeit, in welcher der neue Personalausweis bei der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Wer zusätzlich noch im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, kann auf einen vorläufigen Personalausweis verzichten.

Wird eine Gebühr erhoben?

Für die Neuausstellung von Dokumenten sind die anfallenden Gebühren zu entrichten.

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Meldeamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg