Der Verlust eines Dokumentes ist unverzüglich der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde anzuzeigen. Infolgedessen wird eine Verlustanzeige erstellt.
Es ist ratsam, den Verlust bei der Polizei zu melden (auf jeden Fall bei einer Diebstahlshandlung), um einer eventuell missbräuchlichen Benutzung durch andere Personen entgegenzutreten.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises lassen Sie darüber hinaus Ihren Online-Ausweis zeitnah sperren.
Das Sperren ist kostenfrei in Ihrer Behörde sowie telefonisch rund um die Uhr über den Sperrnotruf (+49) 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest) und Mobilfunknetz (gebührenpflichtig aus dem Ausland) möglich. Zusätzlich ist der Sperrnotruf auch über (+49) 30 40 50 40 50 erreichbar. Bitte geben Sie in diesen Fällen immer Ihr Sperrkennwort zum Personalausweis an.
Beim Verlust eines Personalausweises kann sofort ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Damit genügt man der Ausweispflicht nach dem Personalausweisgesetz für die Zeit, in welcher der neue Personalausweis bei der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Wer zusätzlich noch im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, kann auf einen vorläufigen Personalausweis verzichten.
Für die Neuausstellung von Dokumenten sind die anfallenden Gebühren zu entrichten.
Stadt Kemberg
Einwohnermeldeamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg