Hauptamt - Einwohnermeldeamt

 

Die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug ist seit dem 01.11.2015 bei Anmeldungen erforderlich.

Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters (Wohnungsgebers)

  • Einzugsdatum

  • die Anschrift der Wohnung

  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

    Außerdem werden die Namen und die Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist, erfasst.

Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht, reicht daher nicht aus.

Anspechpartner

Stadt Kemberg
Hauptamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg