Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen.
Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.
Stadt Kemberg
Meldeamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg