Ordnungsamt - Gewerbeamt

Abmeldung Gewerbe

Insofern Sie den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet Kemberg beenden, sind Sie verpflichtet dies der zuständigen Behörde, in Ihrem Fall der Stadt Kemberg, rechtzeitig anzeigen.

Dafür steht Ihnen das Gewerbeamt der Stadt Kemberg zur Verfügung. 

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Gewerbeamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg