Sie möchten einen Beitrag im Amtsblatt veröffentlichen?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Vorrangig werden amtliche Mitteilungen, Satzungen sowie Bekanntmachungen für Dritte im Rahmen der Amtshilfe und dgl. veröffentlicht. Bei Platzmangel werden die nichtamtlichen Beiträge nachrangig behandelt und ggf. im Umfang reduziert bzw. die Veröffentlichung im nächst folgenden Amtsblatt nachgeholt.  
  2. Reichen Sie Ihre Beiträge möglichst auf elektronischem Weg als Word-Dateien (docx) ein.  
  3. Sämtliche Beiträge (Termine, Berichte usw.) von gemeindlichen Einrichtungen, Ortschronisten, gemeinnützigen Vereinen, kommunalen Verbänden, Kirchengemeinden u. Organisationen (einschließlich Volkshochschule) sind aus Kostengründen auf ½ DIN A 4-Seite (Schriftart: Arial, Schriftgröße 10) zu reduzieren (ausgenommen Veranstaltungspläne für Volks-, Stadt-, Dorf- und Sportfeste).
    Bildmaterial sollte je Beitrag auf 1 Foto (als Anlage der Email beifügen) oder dgl. beschränkt werden.
  4. Für veröffentlichte Satzungen, Verordnungen und ähnliche Beiträge größeren Umfangs von Vereinen, Verbänden, Kirchengemeinden u. a. Organisationen (z. B. Friedhofssatzungen der Kirchengemeinden) wird ein Entgelt erhoben.Die Berechnung und Auftragsbearbeitung erfolgt direkt mit dem Verlag. Bitte senden Sie Ihre Anfragen bezüglich gewünschter Veröffentlichungen direkt an info@wittich-herberg.de.
  5. Textbeiträge von kommerziellen Unternehmen können nur im Rahmen der Anzeigenseiten direkt beim Verlag in Auftrag gegeben werden (siehe Link: Eine Anzeige im Amtsblatt aufgeben).

Hinweise zu Bildvorlagen:
Verwenden Sie bitte vordergründig digitale Originalfotos, bitte in einer möglichst hohen Auflösung und immer unter Angabe des Urhebers und einer Bestätigung das der Urheber mit der Veröffentlichung im Kemberger Stadt-Land-Boten einverstanden ist.
Wenn Sie Bilder die Personen zeigen einreichen, ist immer eine Bestätigung erforderlich, dass Ihnen von allen gezeigten Personen das Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im Kemberger Stadt-Land-Boten vorliegt. Wir bitten dringend um Beachtung.


Bei Interesse nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.

 

Hinweise zum Urheberrecht

Die Stadt Kemberg ermöglicht mit dem „Kemberger Stadt-Land-Boten“, Text- oder Bildbeiträge zu veröffentlichen.  Dabei erscheint der Stadt-Land-Bote in gedruckter und digitaler Form.
Jeder, der die Stadtverwaltung Kemberg mit der Veröffentlichung eines Text- oder Bildbeitrages im Kemberger Stadt-Land-Boten beauftragt, ist für den textlichen Inhalt selbst verantwortlich und stellt die Stadt Kemberg von sämtlichen Ansprüchen Dritter, auch Urheberrechtsansprüchen frei.