Ordnungsamt - Öffentliche Sicherheit & Ordnung

Baumfällgenehmigung

Im Innenbereich der "Stadt Kemberg" ist es erlaubt in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres einen Baum zu fällen.

Dabei sind folgende Kriterien zu beachten und einzuhalten:

  • Ein Antrag ist bei der Stadt Kemberg zu stellen
  • Die Herreichung von Fotomaterial des zu fällenden Baumes ist erforderlich
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung, um dann die Genehmigung zur Baumfällung mit den dazugehörigen Kostenfestsetzungsbescheid in Höhe von 20,00 Euro zu erlassen
  • Erst nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung kann der Vollzug der Fällung vorgenommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen zur Fällung eines Baumes vorliegen:

  • Wenn ein geschütztes Gehölz krank ist und seine ökologische Funktionen weitestgehend verloren hat und seine Erhaltung dem Eigentümer mit zumutbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.
  • Wenn von dem geschützten Gehölz Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen, die nicht unmittelbar drohen und die Gefahren nicht auf andere Weise und mit zumutbaren Aufwand zu beheben sind.
  • Wenn die Beseitigung des Gehölzes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist.
  • Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unterliegen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung und können nur mit Genehmigung gefällt werden

Firmen die den Vollzug der Baumfällung durchführen bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragen!

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Ordnungsamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg