Ordnungsamt - Öffentliche Sicherheit & Ordnung

Antrag Bewohnerparkausweis

Sie erhalten als Bewohner eine Genehmigung zur Parkerleichterung für einen bestimmten festgelegten Bereich (kein fester Parkplatz). Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesem Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung).

Jeder Bewohner erhält einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Gebühr

20,00 EUR

10,20 EUR Ersatzausstellung

10,20 EUR bei Kennzeichenwechsel

Erforderliche Unterlagen

  • Ablichtung beider Seiten des Personalausweises
  • Ablichtung der Seite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der/die Antragsteller/in nicht Fahrzeughalter/in ist

Zusätzliche Hinweise

Der Bewohnerparkausweis ist max. 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Er ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Bei Wegzug ist der Bewohnerparkausweis an die Stadt Kemberg mit einem entsprechenden Hinweis zurückzugeben.

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO können nur in begründeten Einzelfällen mehrere Kennzeichen (max. zwei) in den Parkausweis eingetragen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld eingetragen. Hierfür müssen bei der Antragstellung sowie bei der Verlängerung aktuelle Nachweise (z.B. Vertrag, Bescheinigung) erbracht werden.

Ein besonderer Besucherparkausweis wird nicht ausgestellt.

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Ordnungsamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg