Aufgaben des Stadtwehrleiters und dessen Vertreter

Dem Stadtwehrleiter obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

 

  • Führen eines aktuellen Mitgliederverzeichnisses aller Abteilungen der Feuerwehr
  • Mitwirken beim Erstellen der Jahresstatistik für die Feuerwehr der Stadt Kemberg
  • Vorschlagen und Anmeldung geeigneter Feuerwehrmitglieder zur Ausbildung auf Kreis- oder Landesebene
  • Überprüfen der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren in Absprache mit den Ortswehrleitern (mindestens einmal jährlich), sofern die Einsatzbereitschaft im Kalenderjahr nicht bereits bei einem Einsatz nachgewiesen wurde
  • Unterstützen der Stadt bei der Mitgliedergewinnung sowie der Kinder- und Jugendarbeit
  • Organisieren der nachweislichen Belehrungen zu den Unfallverhütungsvorschriften
  • Ermitteln des Bedarfs an Geräten und technischen Einrichtungen für die Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung in Zusammenarbeit mit dem Stadtgerätewart; Durchführung Inventur
  • Anfordern von Ersatz- und Verbrauchsmaterialien bei der Stadt Kemberg
  • Erstellen von Alarmierungs-, Ausrücke-, Dienst- und Einsatzplänen sowie Mitwirkung beim Erstellen und Fortschreiben der Risikoanalyse
  • Erstellen eines Planes über die Löschwasserentnahmestellen
  • Kontrollieren der Einsatzauswertung durch die jeweiligen Einsatzleiter
  • Übernehmen der Einsatzleitung, wenn die ordnungsgemäße Führung der Kräfte nicht gewährleistet ist oder die Leitung des Einsatzes nicht entsprechend den taktischen Regeln erfolgt
  • Entgegennehmen der Einsatzberichte von den Ortswehrleitern, Kontrollieren und Weiterleiten an den Landkreis Wittenberg FD 38
  • Genehmigung von Dienstreisen aller FFW-Kameraden und entsprechende Auswertung
  • Beseitigung von Ölspuren - im Ermessen der vorhandenen Mittel durch die Feuerwehr

 

Dem Stellvertreter obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

 

  • Überwachung Ausbildung Truppmann Teil I
  • Zuarbeit an den Stadtwehrleiter zum Aufstellen eines Planes für die Aus- und Fortbildung auf Standortebene mit den Ortswehrleitern
  • Überwachung Ausbildungsstandes
  • Organisation OTS
  • Ausarbeiten von Plänen zur Durchführung von Übungen an Schwerpunktobjekten in Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter
  • Koordinierung Fahrzeuge für Veranstaltungen der Jugendfeuerwehren