Die Stadt Kemberg
schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d)
in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung aus.
Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:
- Bewirtschaftung der städtischen Grundtücke und Gebäude einschließlich Betriebskostenabrechnungen der Dienstleistungs- und Versorgungsunternehmen/ Müllentsorgung
- Bewirtschaftung des kommunalen Wohnraums und damit zusammenhängender Abrechnungen und Korrespondenz mit der Wohnungsverwaltung
- Unterhaltung und Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung
- Unterhaltung und Bewirtschaftung des Produktes öffentliches Grün (Ersatzbeschaffungen Bänke und Hirschraufen/Pflanzmaterial/Unterhaltung Strandbereich)
- Bearbeitung von Benutzungsgebühren und ähnlicher Entgelte aus Vermietungen der kommunalen Objekte einschließlich Abschluss von Nutzungsverträgen, Überwachung Belegung, Fortschreibung der Benutzungssatzung und Gebührenordnung, Beschlusserarbeitung
- Betreuung der Schlüsselverwaltung aller kommunaler Objekte
- Mitarbeit/Vertretung bei Vergabeangelegenheiten und im Grundstücks- und Gebäudemanagement
- sonstige Sachbearbeitung im Bau- und Liegenschaftsamt
Wir erwarten
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Kommunalverwaltung oder eine vergleichbare Ausbildung
- Kenntnisse im kommunalen Verwaltungs- und Haushaltsrecht, Bewirtschaftungsangelegenheiten
- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- selbstständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Flexibilität im Denken und Handeln
- sicherer Umgang am PC
- soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
Wir bieten
eine der Aufgabenstellung entsprechende Vergütung nach EG 8 TVöD (VKA) und Vollzeittätigkeit für 39 h/Woche.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 30.4.2026
an die
Stadt Kemberg
Personalverwaltung
Kennwort „Bewerbung Bau- und Liegenschaftsamt“
Burgstr. 5
06901 Kemberg
oder per mail an
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber/innen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Der Bürgermeister
