Die Stadt Kemberg
schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Stelle als Mitarbeiter (m/w/d)
Reinigung in Teilzeit
(Berufsbezeichnung: Technische Kraft) aus.
Wir bieten Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Beschäftigung für ca. 25 — 30 Std. wöchentlich, zunächst befristet für 1 Jahr.
Nach entsprechender Eignung bieten wir nach erfolgreicher Beendigung der Befristung einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit tariflich geregelter Bezahlung & vielen Zusatzleistungen.
Ihre Aufqaben:
- tägliche Unterhaltsreinigung kommunaler Objekte im Stadtgebiet Kemberg (z.B. Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser)
- Einhaltung der allgemeinen Sauberkeit
- fachgerechter Umgang mit Reinigungsmitteln
Ihr Profil:
- idealerweise Berufserfahrung als Reinigungskraft
- gepflegtes und freundliches Auftreten
- zuverlässige, selbständige, engagierte Arbeitsweise, Teamfähigkeit
gesundheitliche Eignung
- gültiger Gesundheitsausweis & PKW-Führerschein
Unser Angebot:
- nach einem Jahr Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag (bei persönlicher Eignung)
- Tätigkeit in einem Stammobjekt, außerhalb der Krankheits- oder Urlaubsvertretung für die Kollegen im Stadtgebiet
- tarifliche Bezahlung (TVöD-VKA)
- ein gutes Arbeitsklima zu Kollegen und Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung (Kita, Schule, Einwohner d. Ortschaft)
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Überzeugen Sie uns von Ihrem Profil und senden Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 18.05.2026 an die:
Stadt Kemberg - Personalamt
Kennwort „Bewerbung Technische Kraft"
Burgstraße 5, 06901 Kemberg oder per E-Mail an personalamt@stadt-kemberg.de
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem
Personalauswahlverfahren zu. Bewerbungsunterlagen werden zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist, oder können abgeholt werden,
Die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern werden nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
Der Bürgermeister
