Der Landkreis Wittenberg hat aufgrund einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel für den Landkreis Wittenberg eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Haltung von Geflügel temporär anderweitig bestimmt. Die konkreten Vorgaben entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Um Beachtung wird gebeten.