Elterninformation zur Notversorgung in Kindertagesstätten während der Schließung um die Ausbreitung des Corona-Virus zu erschweren.

 

Liebe Eltern,

das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung weitere Weisungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus erlassen.

Gemäß Erlass wird im Zeitraum von Mittwoch, 18.03.2020, bis Montag, 13.04.2020, eine Notbetreuung  für Kinder weiter eingeschränkt.

Eine Betreuung soll nur erfolgen, sofern keine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder flexible Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) möglich ist.

Die Betreuung erfolgt für gesunde Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigten, im Fall eines oder einer allein Erziehungsberechtigten zu Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens gehören.

Dazu zählen:

  • Beschäftigte in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung-, Arzneimittelversorgung, der Pflege, Kinder- und Jugendhilfe
  • Beschäftigte im Justiz- und Maßregelvollzug sowie der Landesverteidigung,
  • Beschäftigte im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes
  • Beschäftigte im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
  • Beschäftigte bei Medien, Presse und Telekommunikationsdienste
  • Beschäftigte bei Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV und Entsorgung
  • Beschäftigte in der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln
  • Beschäftigte in zentralen Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
  • Lehrer*innen und Erzieher*innen, die die Notfallbetreuung gewährleisten sowie Beschäftigte in diesen Einrichtungen zur Wahrung erforderlicher Dienstgeschäfte
  • Auszubildende in Pflegeberufen, der Alterspflege und Krankenpflege

 

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten bzw. bei Selbstständigen durch schriftliche Eigenauskunft in der Kindertageseinrichtung vorzulegen.

Diese Ausnahmen kommen nicht in Betracht im Fall, dass Ihre Einrichtung aufgrund positiv auf den Erreger „Corona SARS-CoV-2 getesteter Beschäftigte oder betreute Kinder geschlossen werden muss.

Als zusätzlicher Ansprechpartner steht Ihnen Frau Gebhardt unter 034921-71103 oder gebhardt@stadt-kemberg.de gern zur Verfügung.

Über Änderungen werden Sie über die Kita-Leitung oder auf der Homepage zeitnah informiert.

Wir wünschen uns allen persönliches Wohlergehen bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation.