Mitteilung zur Jahresablesung der Trinkwasser- und Gartenwasserzähler 2024

Die Kunden des WAZV-E/H, welche derzeit über keinen fernauslesbaren Trinkwasserzähler verfügen, erhalten im Dezember ein gesondertes Schreiben zur Selbstablesung des Trinkwasserzählers.

Wir weisen darauf hin, dass der Zählerstand von Gartenwasserzählern, welche zur Absetzung von Schmutzwassermengen verwendet werden, selbständig bis zum 31.12. eines jeden Jahres dem WAZV-EH schriftlich mitzuteilen ist.

Zählerstände, welche nach dem 31.12.2024 mitgeteilt werden, werden nicht berücksichtigt.

Wasser- und Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand