Hauptamt - Einwohnermeldeamt

vorläufiger Personalausweis

Wann erhalte ich einen vorläufigen Ausweis?

  • Einen vorläufigen Ausweis erhält man auf Antrag bei Verlust des Personalausweises bzw.
  • als Ersatz für den Personalausweis, wenn dieser noch bei der Bundesdruckerei in Arbeit ist und dringend ein Dokument benötigt wird.

Was muss ich beachten?

Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
Mitzubringen sind:

  • ein Lichtbild aus neuerer Zeit (45 x 35 mm)
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde

Der vorläufige Ausweis wird nur mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt. In dieser Zeit sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Die Abholung erfolgt ausschließlich persönlich, da der Ausweis vor Ort unterschrieben werden muss.

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Meldeamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg