Hauptamt - Standesamt

Sterbefallanzeige
 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Gesetzliche Grundlage: Personenstandsgesetz (PStG) und Personenstandsverordnung (PStV)

 

Welche Gebühr wird erhoben ?

je Urkunde: 10,00 €
jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitigt beantragt wird   5,00 € 

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Standesamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg