Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Gesetzliche Grundlage: Personenstandsgesetz (PStG) und Personenstandsverordnung (PStV)
je Urkunde: | 10,00 € | ||
jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitigt beantragt wird | 5,00 € |
Stadt Kemberg
Standesamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg