Ordnungsamt - Öffentliche Sicherheit & Ordnung

Antrag auf Sondernutzung - allgemein

Für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus ist grundsätzlich die Erlaubnis der Stadt Kemberg erforderlich.

Die Ausübung der Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung einer Nutzung.

Für die Benutzung der Grünflächen über den Gemeingebrauch hinaus, wie es sich aus der Natur der Anlagen und ihrer Zweckbestimmung ergibt, ist grundsätzlich die Erlaubnis der Stadt Kemberg erforderlich.

Die Benutzung der Grünfläche ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung einer Nutzung

Erlaubnispflichtige Sonder- und Grünflächennutzungen im Sinne dieser Satzung sind:

  • das Ablagern von Baustoffen, Materialien, Schutt und dergleichen
  • das Aufstellen von Sperrmüll- und Bauschuttcontainern sowie Hebebühnen, Baubuden und -wagen, Bauzäunen, Arbeitswagen, Schuttrutschen, Gerüste und Baumaschinen und -geräte
  • das Aufstellen von Altkleidercontainern u.a. Sammelbehälter
  • die vorübergehende Anlage von Gehwegüberfahrten oder anderen Grundstückszufahrten mit mehr als 5 m Breite bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten) sowie die Anlage neuer und die Änderung von Zufahrten zu Landes- und Kreisstraßen außerhalb der zur Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten
  • das Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie von nicht betriebsbereiten Fahrzeugen und Anhängern,
  • das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern, von Tischen und Stühlen, Ladevorrichtungen 7.das Aufstellen von Imbissstände, Kioske und ähnliche ortsfeste Verkaufsstände, Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände
  • das Aufstellenvon Werbeanlagen, Leuchttransparente, Schilder, Normaluhren, Werbefahnen u.ä. Einrichtungen
  • das Anbringen von Plakaten und Werbeschriften
  • Automaten, Auslage- und Schaukästen
  • das Aufstellen von Fahrradständern
  • motorsportliche Veranstaltungen
  • das zur Schau stellen von Tieren
  • Als Sondernutzung zählt auch der ambulante Handel mit mobilen Verkaufswagen aller Art außerhalb des Wochenmarktes.

Die zugehörige Satzung sowie die Gebührensatzung und die entsprechende Gebührenübersicht finden Sie hier.

Ein Antrag für die Erlaubniserteilung ist hier für Sie bereit gestellt.

Ansprechpartner

Stadt Kemberg
Ordnungsamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg