Für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus ist grundsätzlich die Erlaubnis der Stadt Kemberg erforderlich.
Die Ausübung der Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung einer Nutzung.
Für die Benutzung der Grünflächen über den Gemeingebrauch hinaus, wie es sich aus der Natur der Anlagen und ihrer Zweckbestimmung ergibt, ist grundsätzlich die Erlaubnis der Stadt Kemberg erforderlich.
Die Benutzung der Grünfläche ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung einer Nutzung
Erlaubnispflichtige Sonder- und Grünflächennutzungen im Sinne dieser Satzung sind:
Die zugehörige Satzung sowie die Gebührensatzung und die entsprechende Gebührenübersicht finden Sie hier.
Ein Antrag für die Erlaubniserteilung ist hier für Sie bereit gestellt.
Stadt Kemberg
Ordnungsamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg