Trägt eine Person nach ausländischem Recht einen Namen und richtet sich die Namensführung künftig nach deutschem Recht, so ändert sich dadurch der bisher geführte Name nicht. Der Name kann jedoch an eine in Deutschland übliche Schreibweise oder Funktion der Namensbestandteile angeglichen werden.
Es empfiehlt sich in jedem Fall einen persönlichen Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren um Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente und Gebühren zu erhalten. Die erforderlichen Unterlagen können auf Grund besonderer familiärer Situationen verschieden sein.
Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung | 10,00 € | ||
Ausstellung einer Bescheinigung zur Namensänderung | 30,00 € |
Stadt Kemberg
Standesamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg