Hauptamt - Standesamt

Geburtsanzeige

Allgemeine Informationen

Wer ist für die Beurkundung zuständig?

Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Die Anzeigefrist beträgt 1 Woche.

Bei Geburten in öffentlichen Entbindungskliniken ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet. Bei Hausgeburten ist in folgender Reihenfolge zur Anzeige verpflichtet: der Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat, die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.

Bei ausgefallenen Vornamenswünschen wird den Eltern empfohlen, vor der Geburt des Kindes mit dem Standesamt Rücksprache zu nehmen, ob dieser Vorname eintragungsfähig ist bzw. ob zu dem Vornamenswunsch ein zweiter, geschlechtspezifischer Vorname benannt werden muss.

Gesetzliche Grundlage: Personenstandsgesetz (PStG) und Personenstandsverordnung (PStV)

Welche Gebühr wird erhoben ?

je Ukunde:10 €

jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird5 €

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Stadt Kemberg
Standesamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg