Finanzen - Kasse

Einzugsermächtigung

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation zum Einzug von Forderungen im Lastschriftverfahren. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Kontoinhabers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift durch die Stadt Kemberg als auch den Auftrag an die eigene Bank/Sparkasse zur Einlösung der jeweiligen Belastung.

Alle neu erteilten Mandate bedürfen der Schriftform, müssen durch den Zahlungspflichtigen bzw. den Kontoinhaber unterschrieben und im Original vorgelegt werden. Der Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung ist vom Zahlungspflichtigen auszufüllen. Wichtig ist die Angabe des kompletten Kassenzeichens, welches Sie dem jeweiligen Grundlagenbescheid entnehmen können. Die Daten werden bei Vorlage in der Kasse zeitnah im System hinterlegt. Sie erhalten umgehend die Vorabankündigung der zukünftigen Lastschriften. Ihre Mandatsnummer sowie die Gläubigeridentifikationsnummer der Stadt Kemberg sind auf diesem Schreiben ebenfalls ausgewiesen. Für verschiedene Forderungen (z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Elternbeitrag…) sind jeweils separate Einzugsermächtigungen zu erteilen. Die Vergabe der SEPA-Lastschriftmandate erfolgt einzeln.

Auch künftig können Sie einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen. Ihre Bank wird dann wie gewohnt den Betrag Ihrem Konto wieder gutschreiben. Die gesetzliche Widerspruchsfrist hierfür beträgt acht Wochen. Bei unberechtigten Lastschriften, wenn Sie uns also gar keine Einzugsermächtigung oder kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten. Ein  SEPA-Lastschriftmandat verfällt nach 36 Monaten, sofern es in dieser Zeit nicht genutzt wird.

Wir informieren Sie umgehend, sobald eine Lastschrift durch Ihr Kreditinstitut nicht eingelöst wurde.

Anspechpartner

Stadt Kemberg
Kasse
Burgstraße 5
06901 Kemberg

Formulare

Sepa-Lastschriftmandat