Hauptamt - Öffentlichkeitsarbeit

Ehrung bei Ehejubiläen

Allgemeine Informationen

Zu welchen Ehejubiläen erfolgt die besondere Ehrung durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt?

50 Jahre - Goldene Hochzeit
60 Jahre - Diamantene Hochzeit
65 Jahre - Eiserne Hochzeit
70 Jahre - Steinerne Hochzeit
75 Jahre - Gnadenhochzeit

Wie erfolgt die Ehrung?

Persönliche Gratulation wird durch den/die Ortsbürgermeister/in der jeweiligen Ortschaft vorgenommen und ist mit der Überreichung einer Ehrenurkunde verbunden.

Was ist wenn keine Ehrung gewünscht wird?

Sollten Sie keine Ehrung zu dem Jubiläum durch den Ortsbürgermeister/in wünschen. Senden Sie uns bitte das entsprechende Formular zu.

Formular

Anspechpartner

Stadt Kemberg
Hauptamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg

Fax: 034921/71-120
E-Mail: info@stadt-kemberg.de