Hauptamt - Öffentlichkeitsarbeit

Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt

Allgemeine Informationen

Wer kann die Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

  • Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft bei Mehrlingen (ab Drillinge).
  • die leiblichen Eltern oder allein erziehende leibliche Elternteile der Mehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und bei denen die Mehrlinge leben

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Ehrung

Schriftlicher Antrag unter Nutzung des hierfür vorgegebenen Antragsformulars - auch erhältlich bei der Stadt Kemberg.

Bis wann ist der Antrag zu stellen?

  • innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Geburt der Mehrlinge beim Landesverwaltungsamt Halle

Wie erfolgt die Ehrung?

  • Die Ehrenpatenschaft ist mit der Gewährung einer finanziellen Zuwendung verbunden. Die Zuwendung ist einkommensunabhängig und wird einmalig in Höhe von 1.400 € pro Mehrling gezahlt.

Nach erfolgter Antragsbearbeitung werden eine Kopie des Zuwendungsbescheides und die für die weitere Veranlassung der Ehrenpatenschaft relevanten Daten der Staatskanzlei zugeleitet.

Anspechpartner

Stadt Kemberg
Hauptamt
Burgstraße 5
06901 Kemberg