Aufgaben der Stadtjugendfeuerwehrwartin, Ortsjugendfeuerwehrwarte sowie Kinderfeuerwehrbetreuer

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Aufgaben der Stadtjugendfeuerwehrwartin

  • im Auftrag der Stadt Kemberg die Jugendarbeit in der Feuerwehr leiten
  • Unterstützung der O-JFW/B-Kifeu bei ihrer Aufgabenerfüllung durch vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Unterstützung der  O-JFW/B-Kifeu bei der Erarbeitung der Ausbildungs- und Dienstpläne
  • Wahrnehmung der Umsetzung der Bestimmungen des Unfallschutzes in den Ortsjugendfeuerwehren
  • sich für die Durchsetzung berechtigter Forderungen der O-JFW/B-Kifeu  an finanzieller und materieller Ausstattung einsetzen
  • gemeinsam mit den O-JFW/B-Kifeu bis zum Anmeldeschluss zur Haushaltsplanung  eine Bedarfsmeldung beim Träger des Brandschutzes abzugeben
  • die zentralen Veranstaltungen der Kinder- und Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Kemberg federführend mitzugestalten
  • Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr in die Arbeitspläne der Ortsjugendfeuerwehr zu integrieren
  • die fachliche Aus- und Weiterbildung O-JFW/B-Kifeu beim Stadtwehrleiter bzw. der Stadtverwaltung anzumelden und die Einhaltung der Termine bzw. Neuanmeldungen zu überwachen
  • gemeinsam mit den O-JFW/B-Kifeu die statistische Jahresberichterstattung vornehmen und diese an den Träger des Brandschutzes weiterzuleiten
  • durch eine anspruchsvolle Jugendarbeit in den Ortsjugendfeuerwehren die Übernahme der Mitglieder in die aktive Einsatzabteilung sichern bzw. in den Kinderfeuerwehren die Übernahme in die Jugendabteilung zu sichern
  • Angehörige der Jugendfeuerwehr für entsprechende Ehrungen und Auszeichnungen beim Träger des Brandschutzes vorzuschlagen
  • Führen der Mitgliederkartei
  • Planung und Durchführung von Übungen, Schulungen und Feuerwehrwettkämpfen auf Stadtebene, Erstellung eines entsprechenden Jahresplanes
  • Vorbereitung und Leitung der monatlichen Jugendfeuerwehrwartversammlungen

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Aufgaben des Ortsjugendfeuerwehrwartes (O-JFW)

  • die Interessen und Belange der Ortsjugendfeuerwehr gegenüber dem Stadtjugendfeuerwehrwart zu vertreten
  • Vorbereitung der Jugendlichen auf die Aufgaben eines aktiven Einsatzmitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr
  • theoretische und praktische Ausbildung für den abwehrenden Brandschutz und Hilfeleistung
  • Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens unter den Jugendlichen
  • Erziehung der Jugendlichen zur praktischen Nächstenhilfe
  • Fahrten, Begegnungen, Treffen und Wettbewerbe mit anderen Jugendfeuerwehren und anderen Kinder- oder Jugendgruppen zur Förderung vorgenannter Ziele und Aufgaben

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Betreuer der Kinderfeuerwehr (B-Kifeu)

  • Kindern durch Spiel und Spaß das richtige Verhalten in Gefahrensituationen vermitteln
  • Vorbereitung der Kinder auf die Aufgaben eines Jugendfeuerwehrmitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr
  • Interessen und Belange der Kinderfeuerwehr gegenüber dem Stadtjugendfeuerwehrwart zu vertreten

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Mitwirkungsaufgaben

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Der Stadtjugendfeuerwehrwart wirkt mit:

  • bei der Gründung von Jugendfeuerwehren
  • bei der Vorbereitung zu Übungen, Wettkämpfen, Schulungen und Zeltlagern
  • bei der Auszeichnung von Angehörigen der Jugendfeuerwehr
  • bei der Anleitungen der Ortsjugendfeuerwehrwarte
  • bei den Belangen der Kreisjugendfeuerwehr
  • bei der Beratung der Stadtwehrleitung in Belangen der Jugend- oder Kinderfeuerwehr

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Der Ortsjugendfeuerwehrwart/Betreuer der Kinderfeuerwehr wirkt mit:

  • Unterstützung des Stadtjugendfeuerwehrwartes bei:
  • der Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit
  • der mittel- und langfristigen Planung von Ersatz- und Neuinvestitionen im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren zwecks Mittelanmeldung beim Träger des Brandschutzes
  • Meldung der Mitgliederdaten und Überwachung der ordnungsgemäßen Führung und Kontrolle der Mitgliederkartei des Stadtjugendfeuerwehrwartes