Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kemberg

Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Dabrun für den Ortsteil Melzwig gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB und förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kemberg am 24.04.2017 wurde die Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) Dabrun für den Ortsteil Melzwig gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Begründung:

Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) Dabrun für den Ortsteil Melzwig bezieht Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) ein. Eine der einzubeziehenden Flächen befindet sich am Nordwestrand des Ortsteils Melzwig nördlich angrenzend an das Grundschulgebäude. In diesem Bereich soll zukünftig eine Kindertageseinrichtung errichtet werden. Zwei weitere in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) einzubeziehende Außenbereichsflächen befinden sich am südwestlichen Ortseingang von Melzwig an der Rackither Straße. In diesem Zusammenhang erfolgen des Weiteren Änderungen der Grenzen der Innenbereichssatzung von Melzwig i. S. geometrischer Anpassungen zur Klarstellung der tatsächlichen Gegebenheiten.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kemberg am 12.06.2017 wurde der Entwurf zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) Dabrun für den Ortsteil Melzwig und die zugehörige Begründung in der Fassung vom 28.04.2017 gebilligt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Parallel dazu sollen nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt wird, Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung und zur Begründung eingeholt werden. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB nach den Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB.

Der Entwurf zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) Dabrun für den Ortsteil Melzwig liegt erneut

vom 03.08.2017 bis 07.09.2017

im Bauamt der Stadt Kemberg, Burgstraße 5, 06901 Kemberg zu folgenden Zeiten

Montag9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

Dienstag9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

Donnerstag9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag9.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu Jedermanns Einsicht aus. Während der Auslegung können von Jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Kemberg unter o.g. Anschrift abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen

-    den Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) Dabrun, Ortsteil Melzwig (Stand: 28.04.2017)

-    die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung) Dabrun, Ortsteil Melzwig (Stand: 28.04.2017)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Dabrun für den Ortsteil Melzwig unberücksichtigt bleiben.

Seelig

Bürgermeister

Downloads

Innenbereichsatzung Melzwig Planzeichnung

Innenbereichsatzung Melzwig Begründung

Innenbereichsatzung Melzwig Biotopstruktur Einbeziehungsfläche 1

Innenbereichsatzung Melzwig Biotopstruktur Einbeziehungsfläche 1 Gesamtvorhaben

Innenbereichsatzung Melzwig Biotopstruktur Einbeziehungsfläche 2 und 3 Kompensationsfläche 4